FAQ

Was muss ich bei der Bewerbung zum Bachelor- oder Masterstudiengang Biomedizinische Technik beachten?

Allgemeine Informationen zur Bewerbung und den geltenden Fristen finden Sie hier

Wie bewerben sich internationale Studieninteressierte?

Zusätzliche Hinweise für internationale Studieninteressierte finden Sie hier

Hinweise für internationale Studieninteressierte zur Bewerbung via UNI-ASSIST finden Sie hier

Wo kann ich mich über den Studienablauf informieren?

Die Studienberatung über die inhaltlichen Aspekte des Studiengangs Biomedizinische Technik erfolgt durch den Studienfachberater Prof. Dr. N. Grabow. Die Beratung zu allgemeinen organisatorischen Fragen des Studiums wird durch das Studienbüro der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik und durch PD Dr.-Ing. H. Martin durchgeführt. Die allgemeinen Regeln im Studium entsprechen denen des Studiengangs Maschinenbau. Die erforderlichen Formulare und weitere Hinweise finden Sie hier.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für den Bachelorstudiengang Biomedizinische Technik?

Die Zulassungsvoraussetzungen für den Bachelorstudiengang Biomedizinische Technik sind in § 2 der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) für diesen Studiengang festgelegt:

Der Zugang zum Bachelorstudiengang Biomedizinische Technik ist gemäß § 2 Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) an nachfolgende weitere Zugangsvoraussetzungen gebunden:  

1.  Studienbewerberinnen  und  Studienbewerber,  deren  Muttersprache  nicht  Deutsch  ist,  müssen Deutschkenntnisse  auf  dem  Niveau  C1  des  Gemeinsamen  Europäischen  Referenzrahmens nachweisen.  

2.  Studienbewerberinnen und Studienbewerber haben ein Praktikum (Industrie-Grundpraktikum) in einem studiengangsrelevanten Einsatzgebiet im Umfang von acht Wochen nach Maßgabe der Praktikumsordnung der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik nachzuweisen. Davon abweichend kann die Zulassung mit der Auflage erteilt werden, das Industrie-Grundpraktikum bis zum Ende des zweiten Semesters zu absolvieren. 

Es gilt eine Zulassungsbeschränkung von 36 Studenten. Informationen zur Zulassungsbeschränkung finden Sie hier.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für den Masterstudiengang Biomedizinische Technik?

Die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Biomedizinische Technik sind in § 2 Abs.1 der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) für diesen Studiengang festgelegt:

Der Zugang zum Masterstudiengang Biomedizinische Technik ist gemäß § 3 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) an den Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses an einer Berufsakademie und an nachfolgende weitere Zugangsvoraussetzun-
gen gebunden:
1. Gemäß § 3 Absatz 2 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) müssen Deutschkenntnisse auf
dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden.
2. Es ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss in einem Studium der Fachrichtung Biomedizinische
Technik mit mindestens 180 Leistungspunkten oder ein anderer gleichwertiger Abschluss nachzuwei-
sen.
3. Der Nachweis des Erwerbs von
- mindestens 15 Leistungspunkten auf dem Gebiet der Technischen Mechanik,
- mindestens 15 Leistungspunkten auf dem Gebiet der Mathematik,
- mindestens fünf Leistungspunkte auf dem Gebiet der Strömungsmechanik,
- mindestens fünf Leistungspunkte auf den Gebieten der Mess- und Regelungstechnik,
- mindestens 15 Leistungspunkte auf dem Gebiet der Medizinischen Grundlagen (Anatomie, Physi-
ologie, Labordiagnostik, Pathologie, Abwehrsysteme des Organismus, Mikrobiologie)
ist zu erbringen. Maximal 18 Leistungspunkte können im Verlauf des ersten Jahres nachgeholt wer-
den.“

Welche Studienfächer werden vom Institut für Biomedizinische Technik angeboten?

Die vom Institut für Biomedizinische Technik angebotenen Fächer finden Sie hier.

Wo kann ich Themen für studentische Arbeiten finden?

Aufgabenstellungen zu Bachelor-, Studien- und Masterarbeiten des Instituts für Biomedizinische Technik für den Bachelor-/Masterstudiengang Biomedizinische Technik finden Sie unter Stud-IP im Modul "Studentische Arbeiten im Bachelor-/Masterstudiengang Biomedizinische Technik" oder hier. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartner. Zur Ausgabe vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Sekretariat von Prof. Grabow.

Externe Studenten sowie Studenten anderer Studiengänge der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik können auf Anfrage ebenfalls Einsicht in die Themen erhalten. Sprechen Sie bitte dazu Herrn PD Dr. Martin an.

 

Wo kann ich die Vorlesungsskripten finden?

Die Vorlesungsskripten der Fächer, die von Mitarbeitern des Instituts angeboten werden, finden Sie unter Stud-IP. Für die Skripten von Lehrverantwortlichen der Universitätsmedizin Rostock fragen Sie bitte den betreffenden Dozenten.

Ich möchte gern ein (Master-)Semester im Ausland studieren. Was muss ich dazu beachten?

Ein Auslandsemester ist generell möglich. Weitere Infos dazu sind unter Auslandsaufenthalt zu finden.

Studienfachberater Biomedizinische Technik
Prof. Dr.-Ing. habil. Niels Grabow
(0381) 54345500
niels.grabow{bei}uni-rostock.de

Koordinator für Studium und Lehre
PD Dr.-Ing. habil. Heiner Martin
(0381) 54345 504
heiner.martin{bei}uni-rostock.de