Auslandsaufenthalt

Für ein (Master-)Semester im Ausland muss §5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und  Masterstudiengänge der Universität Rosrock beachtet werden. Hier sind die studienrechtlichen Erfordernisse beschrieben. Sofern Sie eine Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen anstreben, sollten Sie uns hierzu im Vorfeld ansprechen, damit eine entsprechende Lehr- und Lernvereinbarung vorbereitet und die Zustimmung des Prüfungsausschusses eingeholt werden kann. Das Formblatt für eine Lehr- und Lernvereinbarung und die entsprechende Ausfüllhilfestellung finden Sie hier.

Welche Förderungsmöglichkeiten für Auslandsaufenthalte gibt es?

Möglichkeiten zur Förderung von Studien- und Praktikumsaufenthalten im Ausland sind in der folgenden Grafik aufgelistet. Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten für einen Studienaufenthalt im Ausland finden Sie hier und zum Praktikum im Ausland hier.

Welche Fristen und Formulare muss ich beachten, wenn ich über das ERASMUS+ Programm im Ausland studieren möchte?

Alle relevanten Fristen und Formulare zur Anmeldung und Durchführung eines ERASMUS+ Auslandsstudiums sind in der folgenden Grafik zusammengefasst. Weitere Informationen und die Formulare finden Sie hier.